Betriebs-/ Nebenkostenabrechnungen

Haus & Grund Dieburg e. V. berät seine Mitglieder selbstverständlich in allen Fragen der Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Die Beratung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

 

Ist ein Wärmemengenzähler für Warmwasser Pflicht? -häufig FEHLT diese Messeinrichtung-
Ja, bei zentralen, verbundenen Heizanlagen, die auch Warmwasser bereitstellen, ist ein Wärmemengenzähler für die Warmwasseraufbereitung gesetzlich vorgeschrieben, um den Energieverbrauch präzise zu erfassen und abzurechnen. Seit Januar 2014 ist dies in § 9 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) verankert. Es gibt Ausnahmen, wenn der Einbau eines Wärmezählers einen unzumutbar hohen Aufwand darstellt, z. B. bei kompakten Kesseln.
Fehlt diese Messeinrichtung, hat der Mieter grundsätzlich ein Recht, die Heiz- u. Warmwasserkosten um 15 % zu kürzen, wie der BGH bestätigt hat.

Ab sofort können Sie Ihre Betriebs- / Nebenkostenbrechnungen auch online erstellen.

online erstellen

Haus & Grund Dieburg e. V. erstellt aber auch für seine Mitglieder gegen Zahlung eines zusätzlichen Serviceentgelts die Betriebskostenabrechnung für Mietwohnungen im Mehrfamilienhaus, wie auch für die vermietete Eigentumswohnung.

Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße, bei Gericht durchsetzbare Betriebskostenabrechnung sind in formeller und materieller Hinsicht hoch. Die Betriebskostenabrechnung ist deshalb alljährlich oftmals ein „Zankapfel“ zwischen Vermieter und Mieter.

Haus & Grund Dieburg e.V. prüft die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen für die Umlage der Betriebs-/ Nebenkosten und erstellt für seine Mitglieder die versandfertige Betriebskostenabrechnung. -in 2-facher Ausfertigung-

Wollen Sie auch die Betriebskostenabrechnung erstellt bekommen? Schreiben Sie uns eine E-Mail, einen Brief oder eine Telefax-Nachricht. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen!

Die Höhe des Serviceentgelts entnehmen Sie unserer gesonderten Aufstellung über die Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeiträge und Serviceentgelte.