Am 14.10.2021 wurde ein neuer Vorstand gewählt:
1. Vors. Hilmar FACH
2. Vors. Stephan BLANK
Kassenwart: Manuel TAUBER
Beisitzer: Hr. H. Gottwald, Hr. M. Keimig, Hr. T. Schüßler
Geschäftsführer und Schriftführer: Dieter-Georg JOSCHKO
Ihr Haus & Grund Team
aus Dieburg GF Dieter- Georg JOSCHKO
Mitgliederinformation 09-2023
1. Geschäftsstelle
Aufträge zur Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2022 nimmt der Verein nur noch bis Donnerstag, 30.11.2023 an.
Dieses ist eine Ausschlussfrist. Bitte stellen Sie sich darauf ein und legen uns rechtzeitig die Unterlagen (diese können auch im PDF-Format übermittelt werden) für die Erstellung der Abrechnung vor.
Das müssen Sie wissen:
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nur möglich, wenn Sie eine entsprechende Jahresabrechnung erstellt haben.
Ab 11.09.2023 haben wir einen neuen Rechtsanwalt / Rechtsberater: Selim KÖSE
2. Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.04.2023 - VIII ZR 280/21 ‑ entschieden, dass Vermieter einen berechtigten Schadensersatzanspruch gegen ihren ausgezogenen Mieter auch mit den erforderlichen, aber noch nicht aufgewendeten Kosten ‑ den sogenannten fiktiven Kosten ‑ für beispielsweise eine Reparatur begründen können. Dieser fiktive Schadensersatzanspruch ist anders als im Werkvertragsrecht im Mietrecht möglich. Es können maximal die im Kostenvoranschlag ausgewiesenen abgedruckten Nettokosten geltend gemacht werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfalle rechtzeitig von den Juristen des Vereins beraten.
hier ist der LINK zum Urteil:
3. Expertentipps
Es kommt immer wieder zu unvollständig ausgefüllten Übergabeprotokollen bei Ein- und Auszug eines Mieters. Die Erstellung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls ist sehr wichtig, denn dieses ist der beste und einfachste Weg, den Zustand der Wohnung beweisfähig zu sichern und damit Streitigkeiten zu vermeiden. Es sollten zwei gleich lautende Ausfertigungen des Protokolls leserlich und eigenhändig von Vertretern beider Vertragsparteien unterschrieben erstellt werden. Zur weiteren Beweissicherung sollten Fotos gefertigt werden und es sollte ein neutraler Zeuge den Vermieter begleiten. Insbesondere bei Auszugsprotokollen müssen Sie als Vermieter alles überprüfen, das heißt auch zum Beispiel Rollladengurte, Fenstergriffe, Heizkörperthermostate, Wasserhähne, Toilettenspülung etc.
Nach der Rechtsprechung können bei einem unterschriebenen Protokoll nachträglich nur noch dann Mängel der Mietsache geltend gemacht werden, wenn sie von einer der Vertragsparteien arglistig verschwiegen wurden und bei der Übergabe nicht sichtbar beziehungsweise prüfbar waren.
Wir unterstützen Sie und begleiten bzw. erstellen das Protokoll für die Wohnungsüber- bzw. Rückgabe!
-in Papierform oder auch DIGITAL per PDF-
4. Heizungsgesetz und Mietpreisbremse
Das sogenannte Heizungsgesetz ist „Flickschusterei“, so der Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen Herr Ehrhardt in einem aktuellen Zeitungsinterview.
Die Forderung der Fraktion der Bundes-SPD zu einer Mietpreisbremse ist rein „populistisch“ und führt gerade nicht dazu, dass der notwendige Wohnungsbau in Gang kommt.
Sobald wir die aktuelle Gesetzesvorlage haben, werden wir Sie informieren; es ist auch geplant -auf der Mitgliederversammlung im Herbst 2023- dazu einen Fachvortrag zu machen.
5. Landtagswahl in Hessen am 08.10.2023
Wir rufen Sie auf, unbedingt zur Wahl zu gehen, damit nicht die „Fraktion der Nichtwähler“ mit dem stärksten Anteil vertreten ist.
Machen Sie auch von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch, diese Unterlagen können Sie bereits jetzt beim zuständigen Wahlamt / Gemeinde beantragen.
Hilmar FACH und Dieter Georg JOSCHKO
1. Vorsitzender Geschäftsführer
Steigende Energiepreise
04.05.2023
Aus aktuellem Grund hat auch das Land Hessen eine Möglichkeit der Härtefälle jetzt in einem Portal geschaffen.
Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können jetzt Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.
Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden. –in Hessen seit 4. Mai 2023-
Artikel vom Land Hessen: Härtefallanträge Energiekosten: Antragsverfahren startet
Beachten Sie die Brutto Referenzpreise der jeweiligen Brennstoffe:
Die Berechnung erfolgt anhand der Formel 0,8 x (Rechnungsbetrag - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge) und bezieht sich nur auf privat genutzte Wohneinheiten.
Dementsprechend müssen Sie mehr als das Doppelte dieser Referenzpreise bezahlt haben, um eine Hilfe zu erhalten.
Steigende Energiepreise
Haus & Grund fordert Entlastung der Bürger
Mit Blick auf die stark steigenden Energiepreise fordert Haus & Grund Deutschland die Bundesregierung auf, von den gestern von der Europäischen Union eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Steuern auf Gas unverzüglich um 50 % zu senken. „Die verfehlte Energiepolitik darf nicht auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden“, erklärte Kai Warnecke, Präsident des Verbandes. Des Weiteren forderte der Verband, die CO2-Bepreisung für die kommenden sechs Monate auszusetzen. Mit diesen Maßnahmen sei sichergestellt, dass Heizen und Warmwasser im Winter bezahlbar bleiben. Die steigenden Gaspreise dürften nicht zu einer finanziellen Überforderung der Bürger führen. „Jetzt ist nicht die Stunde, mit Steuern die Staatskasse zu füllen, jetzt ist die Stunde, den Menschen durch den Winter zu helfen“, so Warnecke.
Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte gestern angesichts der europaweit steigenden Energiepreise eine sogenannte Toolbox mit Werkzeugen vorgestellt, mit denen die Mitgliedsstaaten die Haushalte vor den Preissteigerungen schützen können. Hierzu gehören auch Steuersenkungen für Energie.
Verursacherprinzip nicht aufweichen
03.06.2021
„Der CO2-Preis soll lenken – und nicht die Bürger ärmer machen.“ Auf diesen Geburtsfehler der CO2-Bepreisung wies Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin hin. Der Fehler könne behoben werden, indem die Staatseinnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form eines für jeden Bürger gleich hohen Klimageldes zurückgezahlt werden.
Eine pauschale Rückgabe würde einkommensschwächere Haushalte stärker entlasten als einkommensstarke Haushalte, denn einkommensschwache Haushalte emittieren durchschnittlich weniger CO2. Die zusätzliche Belastung durch die CO2-Bepreisung würde bei einkommensschwachen Haushalten mit dem Klimageld sogar überkompensiert. Warnecke wies darauf hin, dass spätestens mit der Einführung eines Klimageldes die SPD-Forderung nach einer Teilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter hinfällig wäre. „Mit ihrer Forderung zeigt die SPD jedoch, dass sie den Klimaschutz nicht ernst nimmt und die CO2-Bepreisung bis heute nicht verstanden hat“, so Warnecke.
Das SPD-Argument der sozialen Abfederung bezeichnete er als scheinheilig. „Konsequenterweise müsste die SPD dann für eine gänzliche Ausnahme des Wohnens von der CO2-Bepreisung eintreten, denn der CO2-Preis werde auch einkommensschwache Eigentümerhaushalte mit voller Wucht treffen“, sagte der Verbandschef. Das Klimageld würde auch einkommensschwache Eigentümerhaushalte entlasten.
-ausgenommen in den hessischen Schulferien-
Diese werden von Hilmar FACH und Dieter-Gg. JOSCHKO durchgeführt.