Am 14.10.2021 wurde ein neuer Vorstand gewählt:
1. Vors. Hilmar FACH
2. Vors. Stephan BLANK
Kassenwart: Manuel TAUBER
Beisitzer: Hr. H. Gottwald, Hr. M. Keimig, Hr. T. Schüßler
Geschäftsführer und Schriftführer: Dieter-Georg JOSCHKO
Ihr Haus & Grund Team
aus Dieburg GF Dieter- Georg JOSCHKO
Steigende Energiepreise
Haus & Grund fordert Entlastung der Bürger
Mit Blick auf die stark steigenden Energiepreise fordert Haus & Grund Deutschland die Bundesregierung auf, von den gestern von der Europäischen Union eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Steuern auf Gas unverzüglich um 50 % zu senken. „Die verfehlte Energiepolitik darf nicht auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden“, erklärte Kai Warnecke, Präsident des Verbandes. Des Weiteren forderte der Verband, die CO2-Bepreisung für die kommenden sechs Monate auszusetzen. Mit diesen Maßnahmen sei sichergestellt, dass Heizen und Warmwasser im Winter bezahlbar bleiben. Die steigenden Gaspreise dürften nicht zu einer finanziellen Überforderung der Bürger führen. „Jetzt ist nicht die Stunde, mit Steuern die Staatskasse zu füllen, jetzt ist die Stunde, den Menschen durch den Winter zu helfen“, so Warnecke.
Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte gestern angesichts der europaweit steigenden Energiepreise eine sogenannte Toolbox mit Werkzeugen vorgestellt, mit denen die Mitgliedsstaaten die Haushalte vor den Preissteigerungen schützen können. Hierzu gehören auch Steuersenkungen für Energie.
13.01.2023
1. Geschäftsstelle
Ab 01.07.2022 ist die Rechtsberaterin Frau Smith-Proft wieder bei uns tätig!
Die persönlichen Beratungen sind jetzt wieder jeden Montag -von 17:00 bis 19:00 Uhr- !
-ausgenommen in den hessischen Schulferien-
Noch eine Bitte an unsere Mitglieder:
Wenn Sie uns für Beratungen Unterlagen zukommen lassen, dann bitte per E-Mail im PDF-Format, per Telefax oder auf dem Postwege.
Sie erleichtern uns damit ganz erheblich die Arbeit für Sie.
2. Rechtsprechung
Mit Urteil vom 10.11.2021 – VIII ZR 107/20 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, wann Baumfällkosten umlagefähige Betriebskosten im Sinne einer vereinbarten Umlage der Gartenpflegekosten sind. Gefällt wurde eine 40 Jahre alte morsche und nicht mehr standfeste Birke. Der BGH stellt hierzu fest: Das Entfernen eines solchen Baums unterfällt als regelmäßige vorbereitende, ebenso vorhersehbare wie unter Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes teure Maßnahme einer Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen bereits dem Oberbegriff „Kosten der Gartenpflege“. Da ein Garten aus einer Vielzahl von Pflanzen und / oder Gehölzen besteht und deren konkrete Zusammensetzung regelmäßig nicht geschuldet sein wird, bedeutet die Morschheit eines einzelnen Baums oder das Absterben einer Pflanze grundsätzlich noch nicht das Vorliegen eines Mangels, der Aufwendungen für Instandhaltung / Instandsetzung auslöst, die der Vermieter zu tragen hätte. Löst dann das Fällen eines Baums erhebliche Kosten aus, kann der Vermieter nach den Umständen des Einzelfalls gehalten sein, die Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen.
Lassen Sie sich hinsichtlich der Umlage der Kosten der Gartenpflege rechtzeitig beraten. Sie müssen grundsätzlich im Mietvertrag die Umlagefähigkeit vereinbaren.
3. Expertentipp
Bitte beachten Sie die Vorschriften der geänderten Heizkostenverordnung insbesondere hinsichtlich entstehender Informationspflichten gegenüber dem Mieter. Haus & Grund empfiehlt, zur Erfüllung dieser Pflichten einen Dienstleister zu beauftragen. Die entstehenden Kosten sind umlagefähige Kosten der Verbrauchserfassung.
Aufgrund des Krieges in der Ukraine steigen die Energiekosten rasant. Die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen sollten daher in beiderseitigem Interesse einvernehmlich mit den Mietern durch schriftliche Vereinbarung erhöht werden, damit es nicht später bei den Jahresabrechnungen zu exorbitanten Nachzahlungen kommt. Wir empfehlen diese Vorgehensweise, da ansonsten Betriebskostenvorauszahlungen nur erhöht werden können, wenn eine Jahresabrechnung erfolgt ist.
NB: Bei Neuvermietung und Umlage aller Betriebskosten einschließlich Heiz- und Warmwasserkosten sollte derzeit nach unserer Erfahrung mit mindestens 3,00 Euro pro Quadratmeter vermieteter Wohnfläche kalkuliert werden.
4. Das Wohnen in Dieburg wird teurer
Die Stadt Dieburg plant eine Erhöhung der Grundsteuer B rückwirkend ab 01.01.2022 auf XY Prozent ?
Dieses trifft Eigentümer der selbst bewohnten Immobilie ebenso wie viele Mieter und bestätigt, dass mittlerweile maßgebliche Treiber der hohen Mietbelastungen die steigenden Betriebskosten sind.
Zum Vergleich:
In Groß-Umstadt beträgt die Grundsteuer B aktuell 525 %.
In Babenhausen beträgt die Grundsteuer B (in 2020) 495 %.
In Münster beträgt die Grundsteuer B aktuell 528 %.
In Roßdorf beträgt die Grundsteuer B (in 2020) 460 %.
In Oberursel Grundsteuer B (in 2020) 750 % !!.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich und hoffen wir alle, dass der Krieg in der Ukraine umgehend beendet wird.
-Info für das Land Hessen- !
Verursacherprinzip nicht aufweichen
03.06.2021
„Der CO2-Preis soll lenken – und nicht die Bürger ärmer machen.“ Auf diesen Geburtsfehler der CO2-Bepreisung wies Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin hin. Der Fehler könne behoben werden, indem die Staatseinnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form eines für jeden Bürger gleich hohen Klimageldes zurückgezahlt werden.
Eine pauschale Rückgabe würde einkommensschwächere Haushalte stärker entlasten als einkommensstarke Haushalte, denn einkommensschwache Haushalte emittieren durchschnittlich weniger CO2. Die zusätzliche Belastung durch die CO2-Bepreisung würde bei einkommensschwachen Haushalten mit dem Klimageld sogar überkompensiert. Warnecke wies darauf hin, dass spätestens mit der Einführung eines Klimageldes die SPD-Forderung nach einer Teilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter hinfällig wäre. „Mit ihrer Forderung zeigt die SPD jedoch, dass sie den Klimaschutz nicht ernst nimmt und die CO2-Bepreisung bis heute nicht verstanden hat“, so Warnecke.
Das SPD-Argument der sozialen Abfederung bezeichnete er als scheinheilig. „Konsequenterweise müsste die SPD dann für eine gänzliche Ausnahme des Wohnens von der CO2-Bepreisung eintreten, denn der CO2-Preis werde auch einkommensschwache Eigentümerhaushalte mit voller Wucht treffen“, sagte der Verbandschef. Das Klimageld würde auch einkommensschwache Eigentümerhaushalte entlasten.
-ausgenommen in den hessischen Schulferien-
Diese werden von Hilmar FACH, Dieter-Gg. JOSCHKO und Frau Smith-Proft durchgeführt.